Aufgabenbereiche

Aufgabenbereiche

 

  • Zentraler Ansprechpartner* und praxisnahe Fachberatung für die etablierten Kinderschutzgruppen an den Kliniken (Aufsuchen der Kliniken, Aufrechterhalten des Fachaustausches der Kinderschutzgruppen)
  • Ausbau von Hilfs- und Unterstützungsangeboten für niedergelassene Kinder- und Jugendärzte zum Thema Kinderschutz und Frühe Hilfen (Bedarfsermittlung und Erstellung von Arbeitshilfen) in den einzelnen Gebietskörperschaften mit dem Ziel, die Vernetzung und Kooperation von ambulanten und stationären Strukturen im Gesundheitswesen und der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken
  • Weiterentwicklung der Expertise für alle Anfragen zum Thema Kinderschutz im Gesundheits­wesen
  • Planung und Durchführung einer strukturierten Fort- und Weiterbildung der Ärzteschaft, des medizinischen Fachpersonals, in der Kinder- und Jugendhilfe und  in der Justiz mit dem Schwerpunkt Kinderschutz in der Medizin
  • Zusammenarbeit mit der regionalen und überregionalen Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen (Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen, Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen und Familienhebammen, Jugendämter und Landesjugendamt)
  • Etablierung von Strukturen zum Qualitäts- und gemeinsamen Risikomanagement zwischen Jugend- und Gesundheitshilfe zur Erhöhung der Patientensicherheit
  • Ausbau der Internetpräsenz „Medizinischer Kinderschutz“ (www.kinderschutzmedzin-sachsen.de) als wichtiges Informationsmedium für die beteiligten Akteure (Kliniken, Ärzte in der Niederlassung, Kinder- und Jugendhilfe)
  • Kooperation mit dem Projekt einer APP-Erstellung der Kommission Häusliche Gewalt – Gewalt in der Familie bzw. der neu gebildeten Struktur in der Sächsischen Landesärztekammer
  • Erfassungsstatistik für Kinderschutzfälle an sächsischen Kinderkliniken
  • Zusammenarbeit mit bundesweiten Organisationen des medizinischen Kinderschutzes (u.a. Dt. Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin, Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung e.V.)

 

*Die medizinische Kinderschutzkoordination ist Ansprechpartnerin für folgende Anfragen:

  • Fragen zur strukturellen Arbeit einer Kinderschutzgruppe an einer Klinik (z.B. Erstellen von Dienstanweisungen im Zusammenhang mit med. Kinderschutz, Zusammenarbeit mit niedergelassenen Praxen, Handlungsschema Diagnostik)
  • Spezielle Anfragen zur stationären und ambulanten Fallarbeit (Aufnahmeprozedere, Diagnostik, Fallverlauf, Nachbetreuung, Anbindung an weitere Hilfssysteme, Umgang mit Behörden)
  • Vermittlung regionaler Netzwerkbeteiligter in enger Zusammenarbeit mit den Netzwerkkoordinierenden für Kinderschutz und Frühe Hilfen
  • rechtliche Fragen (Schweigepflicht, wann und wie Meldung ans Jugendamt, …)
  • Zusammenarbeit mit den Instituten für Rechtsmedizin in Sachsen (genaueste, gerichtstaugliche schriftliche und Fotodokumentation) und den Familiengerichten in Sachsen
  • Fragen zur Dokumentation eines Kinderschutzfalles
  • Fragen zur Kommunikation mit den involvierten Eltern und Institutionen
  • Fragen zu Abrechnungsmodalitäten
  • Fragen zu Früherkennungssystemen an stationären und ambulanten medizinischen Einrichtungen

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