Das neue Bundeskinderschutzgesetz regelt im § 8b SGB VIII regelt zur Sicherung des Kindeswohls den Beratungsanspruch von Personen, die mit Kindern und Jugendlichen beruflich in Kontakt stehen
Konkret heißt es dazu im § 8b SGB VIII:
Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
(1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendliche stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahren Fachkraft.
Diese Fachkräfte stehen allen Institutionen zur Verfügung, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten (Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Schule, Vereine, Gesundheitswesen etc.) und nicht über eigene Fachkräfte verfügen. Eine insoweit erfahrene Fachkraft soll unterstützend bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages hinzugezogen werden. Ihre Aufgabe besteht darin, Fachkräfte bei der Gefährdungs- und Ressourcenabschätzung zu beraten.
Was ist eine Insoweit erfahrene Fachkraft?
Im Folgenden finden Sie eine aktuelle Übersicht der Fachkräfte nach §8a SGB VIII aufgeteilt auf die einzelnen Landkreise und überregional:
Landkreis Bautzen Gesamtkoordination Netzwerk Frühe Hilfen Johanna.fiedler@lra-bautzen.de (Netzwerke Kinderschutz+ Frühe Hilfen) |
Stadt Chemnitz Chemnitzer Netzwerk Frühe Hilfen und Kinderschutz: |
Stadt Dresden Fachgruppe Kinderschutz am Gesundheitsamt, Amt für Gesundheit und Prävention Landeshauptstadt Dresden Gesundheitsamt/ Abt. Kinder‐ und Jugendgesundheit, Amt für Gesundheit und Prävention Ansprechpartner: Dr. Natalie Schmitt und das Sachgebiet Soziale Arbeit |
Erzgebirgskreis |
Landkreis Görlitz |
Stadt Leipzig Grit Vetter |
Landkreis Leipzig Anke Lungwitz (Koordinatorin des Netzwerkes für Kinderschutz und Frühe Hilfen im Landkreis Leipzig) |
Landkreis Meißen Fachberatung für Kinderschutz (“insoweit erfahrene Fachkräfte“ gemäß § 8b Abs. 1 SGB VIII)
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Landkreis Mittelsachsen |
Landkreis Nordsachsen Vermittlung einer "Insoweit erfahrenen Fachkraft" durch die Netzwerkkoordination (siehe Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen): 03421 758-6523/-6175 |
Landkreis Sächsische Schweiz / Osterzgebirge Bei Fragen oder Vermittlungsbedarfen: Kerstin Fritsch |
Vogtlandkreis Lilly Schwarzburger |
Landkreis Zwickau Koordinierungsstelle „Netzwerk zur Förderung des Kindeswohls“ Website: https://www.landkreis-zwickau.de/kindeswohl
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Medizinische Kinderschutzhotline: 0800 19 210 00 Angebot richtet sich an Fachkräfte aus: Gesundheitswesen, Kinder- und Jugendhilfe und Familiengerichte24h besetzt weitere Informationen: https://kinderschutzhotline.de/ |